Bei der Verwaltung nach dem WEG sind wir einerseits für die Belange der Eigentümergemeinschaft zuständig, andererseits auch als Ansprechpartner für jeden Einzelnen da.
Als unsere Aufgaben sehen wir unter anderem:
- Wirtschaftsplänen erstellen
- Hausgeldabrechnungen erstellen
- Eigentümerversammlungen vorbereiten, durchführen und nachbearbeiten
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten veranlassen
- Hausgelder beitreiben
- Objekte besichtigen
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung bzw. Miteigentümerordnung einleiten
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
- Buchhaltung
- Separate Verwahrung der WEG-Gelder von dem Geld der Verwaltung (separate Konten werden angelegt)
- Lohnbuchhaltung (falls notwendig)
- beschlossene Sonderumlagen berechnen und anfordern
- Handwerker und Dienstleister beauftragen, Leistungen überprüfen und evtl. Mängel rügen oder Gewährleistungsansprüche durchsetzen
- Wartungsverträgen abschließen (z.B. für Aufzüge, Heizungen, Feuerlöscher, u.a.)
- Versicherungen abschließen (z.B. Gebäude-, Gewässerschutz-, Haftpflicht-, oder Glasbruchversicherung)
- TÜV- und andere Prüfungen zur Sicherheit des Objektes vorbereiten und organisieren
- Vertretung des Auftraggebers bei Schadensfällen und Schadensfestsetzungen gegenüber Versicherungen
- Instandhaltungsrücklagen bilden und auf einem separaten Konto anlegen
- Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen
- weitere, je nach Bedarf der Eigentümergemeinschaften
Wir wollen durch unsere Arbeit und trotz des kompliziert gewordenen Wohnungseigentumsgesetzes eine große Transparenz in die Verwaltung bringen.
Hausverwaltung vom Profi.